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| BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE |
Versicherungen für Ihre Mitarbeiter
Betriebliche Altersvorsorge für das Praxispersonal von Ärzten, Zahnärzten oder Tierärzten
Die betriebliche Altersversorgung hat sich als dritte Säule neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge etabliert und wird aufgrund der Entwicklungen und Reformen der gesetzlichen Rentensysteme immer bedeutender. Der Staat hat steuerliche Anreize für die betriebliche Altersvorsorge geschaffen. Sp sparen Sie als Arzt Lohnnebenkosten. Nutzen auch Sie als selbständiger oder angestellter Arzt unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Die betriebliche Altersversorgung ist für jeden Mitarbeiter individuell gestaltbar und kostengünstig.
Betriebliche Altersversorgung für selbständige Ärzte (Arbeitgeber) und angestellte Ärzte im privaten Sektor (Arbeitnehmer)
Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, ihren Angestellten die betriebliche Altersversorgung zum Beispiel in Form einer Direktversicherung (privaten Rentenversicherung) anzubieten.
Vorteile für Ihre Angestellten:
- Die Beiträge werden aus dem Bruttogehalt gezahlt, eine Versteuerung erfolgt erst bei Auszahlung im Rentenalter. Die Nettobelastung ihrer Arbeitnehmer ist entsprechend geringer.
- Die Beiträge sind noch bis 2008 für die Arbeitnehmer sozialabgabenfrei.
Vorteile für Sie:
- Die Beiträge sind für Sie unbegrenzt sozialabgabenfrei. Sie sparen also effektiv Lohnnebenkosten.
- Sie werden als Arbeitgeber attraktiver, da Sie sich aktiv an der Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter beteiligen, bei gleichzeitiger Kostenersparnis.
Anmerkung:
Als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft können Sie auch selbst eine betriebliche Altersversorgung für sich abschließen.
Betriebliche Altersversorgung für angestellte Ärzte im öffentlichen Sektor:
Hier gilt im Moment folgende Regelung:
Für Chefärzte, leitende Angestellte, deren Arbeitsbedingungen besonders vertraglich geregelt sind sowie Beschäftigte oberhalb der TVöD /BAT-Vergütung, Endgeltgruppe 15 gilt: diese müssen nicht zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder bzw. der Zusatzversorgungskassen im kommunalen Bereich) angemeldet werden. Sofern Sie Angestellten angemeldet sind, können sie noch jederzeit abgemeldet werden.
Bei Entscheidung für eine betriebliche Altersversorgung erzielt der Arzt im öffentlichen Sektor in der Regel deutlich bessere Ablaufleistungen und Renditen als bei den Versorgungsanstalten.
Sprechen Sie uns an. Die Vorteile sind vielfältig. Wir bieten Ihnen die passenden Deckungskonzepte. Ausführliche Informationen zur Betrieblichen Altersvorsorge für Ärzte bekommen Sie in unserem Flyer, den Sie hier downloaden können: Betriebliche Altersvorsorge für Ärzte (PDF 600 KB)
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und wir nehmen zur gewünschten Zeit und auf gewünschtem Weg Kontakt mit Ihnen auf.
Unsere Versicherungskonzepte sind für Mediziner aller Fachrichtungen geeignet. Ob Sie praktizierender Arzt oder Zahnarzt, Assistenzarzt, angestellter Arzt in einer Klinik oder in einer Praxis, niedergelassener Arzt, Teilhaber in einer Praxis, im klinischen Semester, im praktischen Jahr oder Arzt im Ruhestand sind.
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